Nach der Ortschaftsratswahl Wiederitzsch 2019
(Update 27.05.2019)

Wahlergebnis in der Ortschaft Wiederitzsch

Quelle:
https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/wahlen-in-leipzig/ortschaftsratswahlen/wiederitzsch/wahlergebnis/

Wiederitzsch hat gewählt.

Ich gratuliere allen neu- und wiedergewählten Ortsrätinnen und Ortsräten zu ihrer Wahl und wünsche mir, dass auch künftig zum Wohle des Stadtteil entschieden und gehandelt wird.

Die 8 Sitze des Ortschaftsrat teilen sich die CDU (37,1%, 3 Sitze, -1 Sitz), AfD (21,6%, 2 Sitze, +2 Sitze), SPD (1 Sitz, -1 Sitz), DIE LINKE (1 Sitz), GRÜNE (1 Sitz).

1 Sitz im Ortschaftsrat bleibt frei, da die AfD rechnerisch 2 Sitze erhalten würde, aber nur einen Kandidaten gestellt hat.

Stimmenübersicht der Kandidaten

KandidatParteiStimmen (%)
Rascher, Steffen AfD21,6%
Artmann, Stefan CDU14,8%
Woyand, Claudia DIE LINKE11,5%
König, Heike GRÜNE11,3%
Schmiezek, Andreas CDU7,0%
Wagner, Thomas FDP5,2%
Heinrich, Gerd CDU4,9%
Dr. Kiesewetter, Jutta SPD4,8%
Feist, Beate CDU2,8%
Friedrich, Hans-JörgSPD2,8%
Schwenke, Diana CDU2,3%
Pfeiffer, Petra SPD1,8%
Siebert, Isabel FDP1,7%
Böttge, Mathias SPD1,3%
Linke, Thomas CDU1,1%
Heinrich, Markus CDU1,0%
Brinkel, Wolfgang SPD0,9%
Schwenke, Anton CDU0,8%
Wacker, Gisela CDU0,7%
Walter, Wolfgang CDU0,6%
Falkner, Martina CDU0,6%
Dieterle, Heike CDU0,6%

Vor der Ortschaftsratswahl Wiederitzsch 2019

Die Wahl der Ortschaftsräte in Wiederitzsch findet am Sonntag, dem 26. Mai 2019 statt. Gleichzeitig finden die Wahlen zum Stadtrat und dem Europaparlament statt.

Leipzig wähl 2019
Leipzig wählt! (c) Stadt Leipzig

Am 26. Mai 2019 finden in den 14 Ortschaften der Stadt Leipzig die Wahlen der Ortschaftsräte statt. In Wiederitzsch stehen 22 Personen für 6 Parteien zur Wahl (CDU (12), SPD (5), DIE LINKE (1), GRÜNE (1), AfD (1), FDP (2)).

Der Ortschaftsrat ist ein Teilorgan der Stadt Leipzig. Er entscheidet in beschränktem Umfang über Angelegenheiten der Ortschaft.

Die Ortschaftsräte werden von den Einwohnern der Ortschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf fünf Jahre gewählt.

Wahlumfrage – Wen würdest Du wählen?

Ortschaftsratswahl Leipzig 2019 - Wen würdest Du wählen?

  • Alternative für Deutschland (AfD) (27%, 7 Votes)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (23%, 6 Votes)
  • Freie Demokratische Partei (FDP) (23%, 6 Votes)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (15%, 4 Votes)
  • DIE LINKE (8%, 2 Votes)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (4%, 1 Votes)

Total Voters: 26

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Wahllokal Ortschaftsratswahl

Das Wahllokal ist in der Schule Wiederitzsch (Zur Schule 11, 04158 Leipzig) zu finden.

Was muss man zur Wahl mitbringen?

  • Wahlbenachrichtigungsbrief
  • Personalausweis oder Reisepass.

Sollte die Wahlbenachrichtigungskarte verloren gegangen sein, ist eine Identifikation nur mit Personalausweis ebenfalls möglich.

Die Kandidaten im Überblick

Über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten  eingereichten Kandidaten wurde am 29.03.2019 in öffentlicher Sitzung des Gemeindewahlausschuss  entschieden.

Das Muster des Wahlscheins kann hier angeschaut werden.

Die Reihenfolge der nachfolgend angegebenen Vorschläge erfolgt gemäß § 19 Absatz 5 Kommunalwahlordnung, also in der Reihenfolge der bei der Stadtratswahl 2014 erzielten Stimmen. Die nicht im Stadtrat vertretenen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  1. Artmann, Stefan (Diplomingenieur Wirtschaftsingenieurwesen)
  2. Heinrich, Gerd (Geschäftsführer)
  3. Feist, Beate (Gesundheitswissenschaftlerin)
  4. Schmiezek, Andreas (Handwerker, selbstständig)
  5. Linke, Thomas (Werbekaufmann)
  6. Wacker, Gisela (Ingenieurökonomin (FH) )
  7. Schwenke, Anton (Industriemeister)
  8. Heinrich, Markus (Geschäftsführer)
  9. Dieterle, Heike (Bürokauffrau)
  10. Walter, Wolfgang (Diplombauingenieur)
  11. Schwenke, Diana (Erzieherin)
  12. Falkner, Martina (Ingenieurökonomin)

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  1. Dr. Kiesewetter, Jutta (Diplomgermanistin, selbstständig)
  2. Friedrich, Hans-Jörg (Kapitän i. R.)
  3. Pfeiffer, Petra (Betriebsrätin i. R.)
  4. Böttge, Mathias (Diplomingenieur (FH), Angestellter)
  5. Brinkel, Wolfgang (Direktor i. R.)

DIE LINKE

  1. Woyand, Claudia (Rentenberaterin)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  1. König, Heike (Regionalmanagerin)

Alternative für Deutschland (AfD)

  1. Rascher, Steffen (Lehrer)

Freie Demokratische Partei (FDP)

  1. Wagner, Thomas (Unternehmer)
  2. Siebert, Isabel (Angestellte)

Wer darf wählen?

Für die Wahl der Ortschaftsräte sind die Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung des Freistaates Sachsen maßgebend. Sie regeln das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Vorbereitung der Wahl, die Wahlhandlung, die Feststellung des Wahlergebnisses, die besonderen Vorschriften für Nachwahlen und Wiederholungswahlen, den Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft in den Ortschaftsräten:

  • Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl.
  • Das Wahlgebiet für eine Ortschaftsratswahl ist die Ortschaft, eine Unterteilung in mehrere Wahlkreise erfolgt nicht.
  • Das aktive Wahlrecht, das heißt das Recht bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können, besitzt jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen eines Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in der Ortschaft seinen Hauptwohnsitz hat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • Jeder Wahlberechtigte besitzt drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilt werden können.
  • Wählbar in den Ortschaftsrat ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen eines Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten der Ortschaft seinen Hauptwohnsitz hat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.

Hinweis in eigener Sache

Der aufmerksame Leser hat sicher festgestellt, dass ich selber zur Wahl stehe (Listenplatz 1 der FDP als Ortschaftsrat für Wiederitzsch).