Die fünfjährige Wahlperiode der Leipziger Ortschaftsräte endet im Frühjahr 2024. Die Ortschaftsräte sind daher gemäß des Kommunalwahlgesetzes von den Wahlberechtigten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl neu zu wählen.
Die Wahl zu den Ortschaftsräten findet am Sonntag, dem 09. Juni 2024 statt.
Und nicht vergessen. Gleichzeitig wird auch die Europawahl und Stadtratswahl durchgeführt!
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Zugelassene Wahlvorschläge für Wiederitzsch
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) mit 7 Bewerbern
- Artmann, Stefan, Diplom-Ingenieur, 1972, 04158 Leipzig
- Feist, Beate, Gesundheitswissenschaftler, 1966, 04158 Leipzig
- Walter, Wolfgang, Diplom-Ingenieur, Rentner, 1953, 04158 Leipzig
- Schwenke, Diana, Erzieherin, 1985, 04158 Leipzig
- Gasse, Ingolf, Diplom-Ingenieur, Projektleiter, 1971, 04158 Leipzig
- Dr. Bock, Guido, Steuerberater, 1966, 04158 Leipzig
- Schmiezek, Andreas, selbstständiger Handwerker, 1970, 04158 Leipzig
Alternative für Deutschland (AfD) mit 1 Bewerber
- Sippenauer, Kerstin, Altenpflegerin, 1969, 04356 Leipzig
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit 3 Bewerbern
- Dr. Kiesewetter, Jutta, Geschäftsführerin Dentallabor, 1961, 04158 Leipzig
- Pfeiffer, Petra, Betriebsrätin, Rentnerin, 1955, 04158 Leipzig
- Paasche, Jolanda, Studentin (Buch- und Medienwirtschaft), 2004, 04158 Leipzig
Die Linke (Die Linke) mit 1 Bewerber
- Falken, Cornelia, Lehrerin, 1956, 04158 Leipzig
Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) mit 3 Bewerbern
- Günther, Sven, Elektrotechniker, 1974, 04158 Leipzig
- Günther, Katja, Erzieherin, 1978, 04158 Leipzig
- Schicketanz, Christian, Diplom-Ingenieur, 1961, 04158 Leipzig
Wann und Wo wird gewählt?
Für den Wahlbezirk 9529 befindet sich das Wahllokal in der Oberschule Wiederitzsch, Messe-Allee 21, 04158 Leipzig. Bitte denkt daran, dass es nicht mehr in den Räumen der Grundschule ist!
Das Wahllokal für diesen Wahlbezirk ist barrierefrei zugänglich.
Die Wahllokale haben am 9. Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Mitzunehmen zur Wahl sind der Personalausweis oder der Reisepass sowie, falls zur Hand, der Wahlbenachrichtigungsbrief. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief sind die Adresse des zutreffenden Wahllokals und der Hinweis zur Barrierefreiheit vermerkt. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen, insbesondere, wenn sie ihren Wahlbenachrichtigungsbrief nicht vorlegen können.
Hier ist ein Muster des Wahlzettels.
Für Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, stehen am Wahltag in allen Wahllokalen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Unterstützung bereit.
Es werden während der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr in ausgewählten Wahllokalen zusätzliche Helferinnen und Helfer eingesetzt, die die Wahlberechtigten beim Aufsuchen des Wahlraumes unterstützen.
Wie wird gewählt?
Der Ortschaftsrat Wiederitzsch kann bis zu 8 Personen haben. Die Anzahl der Sitze wird anteilig nach den Gesamtstimmen der Partei vergeben. Der einzelne Sitz der jeweiligen Partei dann nach Anzahl der Stimmen. Erhält eine Partei prozentual mehr Stimmen als sie Kandidaten hat, verfällt der Platz im Ortschaftsrat.
Für die Wahl der Ortschaftsräte sind die Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung des Freistaates Sachsen maßgebend. Sie regeln das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Vorbereitung der Wahl, die Wahlhandlung, die Feststellung des Wahlergebnisses, die besonderen Vorschriften für Nachwahlen und Wiederholungswahlen, den Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft in den Ortschaftsräten:
- Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl.
- Das Wahlgebiet für eine Ortschaftsratswahl ist die Ortschaft, eine Unterteilung in mehrere Wahlkreise erfolgt nicht.
- Das aktive Wahlrecht, das heißt das Recht bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können, besitzt jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen eines Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in der Ortschaft seinen Hauptwohnsitz hat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
- Jeder Wahlberechtigte besitzt drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilt werden können.
- Wählbar in den Ortschaftsrat ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft seinen Hauptwohnsitz hat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.
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