Da am Mittwoch einige Anwohner im Kamillenweg ihre Fahrzeuge so geparkt hatten, dass die Müllabfuhr die Straße nicht befahren konnte, wird morgen ein neuer Versuch unternommen den Restmüll abzuholen.
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Nach Rückfrage bei der Stadtreinigung parkten sowohl im vorderen Bereich des Kamillenweg als auch in der Wendeanlage (im Volksmund: Wendehammer) Fahrzeuge so, dass für die Müllabfuhr kein durchkommen war.
Liebe Anwohner des Kamillenweg. Bitte haltet Euch an die Straßenverkehrsordnung. Für das Parken in Wendeanlagen gibt es keine zusätzlichen Schilder, die ein Parkverbot verbieten. Grundsätzlich ist das Parken immer dies immer dann verboten, wenn die eigentliche Funktion der Wendeanlage (in dem Fall das Wenden von LKW) nicht mehr möglich ist.
Auch für den restlichen Teil des Kamillenweg gilt:
- Parkverbot vor Grundstücksein- oder -ausfahrten
- Das Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt (auch nicht mit nur 2 Rädern)
- Das Parken auf der Straße ist nur erlaubt, wenn vom Äußeren Punkt des Fahrzeug (Außenspiegel) bis zur gegenüberliegenden Borsteinkante mdt. 3.05 Meter Abstand sind
Die Stadtreinigung bitte alle Anwohner, diese Regeln zu beachten und morgen die Zufahrt zu ermöglichen.
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