Vogelgrippe Wiederitzsch

Mit der Allgemeinverfügung vom 18. Januar 2017 wurde für die Dauer von mindestens 30 Tagen ein Beobachtungsgebiet gebildet. Das Beobachtungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet.

Somit ist jetzt auch Wiederitzsch ein Beobachtungsgebiet und die Informationen und Anordnungen der Stadt Leipzig sind für alle Wiederitzscher relevant.

Informationen zur Vogelgrippe (Geflügelpest)

Zuerst wurde am 12.11.2016 das Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeichnet) bei einer tot am Cospudener See aufgefundenen Wildente durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Bei weiteren Funden wurde erneut das Virus festgestellt. Beim neusten Fund vom 18.01.2017 bei einem Wildvogel in der Nähe des Palmengartenwehrs wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig hat nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die Fundorte der Wildenten eingerichtet, in denen bestimmte Beschränkungen und Regeln gelten.

Nach ersten Tests und Kontrollen des Veterinäramtes gilt für die im Sperrgebiet befindlichen Betriebe eine strenge Stallpflicht. Bislang wurde kein Virusbefall festgestellt.

Damit eine Übertragung des hochansteckenden Virus weiterhin vermieden werden kann, gilt auch für Hunde und Katzen ein Freilaufverbot. Die Tiere müssen nicht eingesperrt werden, müssen im Freien aber zwingend an der Leine geführt werden. Hunde- und Katzenhalter sollten insbesondere in Ufernähe darauf achten, dass kein Tierkot an den Pfoten der Tiere eingeschleppt wird. Von toten Vögeln bitte dringend fernhalten!

Geflügel sowie andere vom Menschen gehaltene Vögel und Eier zum „Brüten“ dürfen nicht aus dem Stall beziehungsweise der Wohnung gebracht werden, bis die Sperre aufgehoben ist.

Tote Wasser- oder Greifvögel melden

Spaziergänger sollen bitte aufmerksam sein und tote Wasser- oder Greifvögel dem Veterinäramt melden. Die Meldung kann über das Bürgertelefon 0341 123-0 oder direkt beim Veterinäramt unter Telefon 0341 123-3791 erfolgen. Die Tiere können in einer Plastiktüte angefasst, transportiert und zur Analyse gebracht werden. Für Menschen besteht für diesen Virustyp keine Ansteckungsgefahr.

Sperrbezirk

Zum Sperrbezirk gehören die Ortsteile:

  • Leipzig-Zentrum
  • Südvorstadt
  • Schleußig
  • Plagwitz
  • Lindenau
  • Leutzsch

Beobachtungsgebiet

Das Beobachtungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet.

Beschränkungen und Regelungen im Sperr- und Beobachtungsgebiet

In den genannten Gebieten gelten die folgenden Beschränkungen und Regelungen:

  • Geflügel muss aufgestallt werden (in geschlossen Ställen untergebracht werden) oder unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
  • An Ein-und Ausgängen der Ställe sind Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel zu tränken und stets damit feucht zu halten.
  • Geflügelbestände dürfen durch fremde Personen nicht betreten werden, ausgenommen Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes oder Tierärzte.
  • Geflügel und Bruteier dürfen nicht verbracht (Sperrbezirk 21 Tage, Beobachtungsgebiet 15 Tage) werden.
  • Frisches Geflügelfleisch oder Produkte, die aus in diesen Gebieten gehaltenem Geflügel hergestellt wurden, dürfen nicht verbracht werden.
  • Tierische Nebenprodukte dürfen ebenfalls nicht verbracht werden.
  • Es dürfen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
  • Tot oder krank aufgefundene Wat- und Wasservögel sind dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu melden.
  •  Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen. 
  • Die Jagd auf Federwild ist verboten.
  • Die Bestände im Sperrbezirk werden durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt klinisch untersucht und bei Bedarf beprobt.

Geflügelhalter im Stadtgebiet Leipzig, die ihre Haltung noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt angezeigt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Halter von bereits angezeigten Haltungen werden aufgefordert, die gehaltene Anzahl der Tiere beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu aktualisieren, falls erforderlich.

Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt fordert die Tierhalter auf, dass Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen, von toten Vögeln ferngehalten werden und vor allem in Ufernähe das Virus nicht über Vogelkot an den Pfoten weitertragen.

(via: http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/tierseuchenbekaempfung-und-tierschutz/vogelgrippe-gefluegelpest/)
Stand: 18.01.2017

Über Thomas Wagner 608 Artikel
Thomas Wagner ist der Gründer des Stadtteilmagazin "Wiederitzsch im Blick" und Ansprechpartner für alle Belange rund um dieses Magazin.

2 Kommentare

  1. nur mal sachte eine frage, wer kontrolliert z.b. die katzen ? und überhaupt wer von den hunde- und katzenhaltern kennt die regelung? habe heute bei der hunderunde mal gefragt, antwort . . ist doch alles BLÖDSINN. ich habe diesen kommentar schon in anderen medien gestellt, aber die interessieren sich nur für . . . trump !

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