Wertstoffhöfe schließen, Abfallentsorgung gesichert

Aufgrund der umfangreichen Kontaktbeschränkungen (Allgemeinverfügung des Landes Sachsen zur Eindämmung der Coronavirus-Erkrankungen) bleiben ab sofort alle Wertstoffhöfe und die Schadstoffannahme geschlossen. Oberste Priorität hat für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig die Entsorgung der haushaltsnahen Abfälle.

Wertstoffhof, Abfallentsorgung Leipzig
Wertstoffhof, Abfallentsorgung Leipzig © Stadtreinigung Leipzig

Ab sofort erfolgt eine zeitliche Entzerrung der Abfallentsorgung, so dass auch nach 14:30 Uhr Behälter geleert werden. „Wir bitten darum, die Tonnen bis zur Entleerung bereit stehen zu lassen. Wir sichern auf jeden Fall die Entsorgung ab“, erläutert der Erste Betriebsleiter Thomas Kretzschmar. „Aufgrund der aktuellen Situation werden auch keine neuen Termine zur Abholung von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten vergeben. Termine, die bereits vereinbart wurden, bestehen weiterhin und unsere Mitarbeiter holen diesen Sperrmüll und Elektroschrott ab.“

Illegale Ablagerungen vor den Wertstoffhöfen, auf Straßen und Gehwegen sowie in Grünanlagen sind verboten.

Umgang mit kontaminierten Abfällen

Abfälle, die eventuell mit dem Coronavirus kontaminiert sind, werden gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt. Diese Abfälle dürfen nicht lose in die Abfallbehälter gegeben werden. Sie sollen stets in reißfesten und feuchtigkeitsbeständigen Tüten gesammelt und verschlossen im Restabfallbehälter entsorgt werden.

Das ist unbedingt notwendig, um sowohl bei den Erzeugern der Abfälle, den weiteren Nutzern derselben Restmülltonne als auch den Müllwerkern eine Gefährdung sicher auszuschließen,

Zudem dürfen keine losen Abfälle frei zugänglich neben den Abfallbehältern gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.

( https://www.leipzig.de/news/news/wertstoffhoefe-schliessen-abfallentsorgung-gesichert/ )

Über Thomas Wagner 608 Artikel
Thomas Wagner ist der Gründer des Stadtteilmagazin "Wiederitzsch im Blick" und Ansprechpartner für alle Belange rund um dieses Magazin.

1 Kommentar

  1. Illegale Ablagerungen vor den Wertstoffhöfen, auf Straßen und Gehwegen sowie in Grünanlagen sind verboten…… ha, ha, ha,
    der satz ist schon seit jahren klar, aber da gab es diese „blöde“ anordnung noch nicht, also . . nee mehr schreibe ich nicht. die herren in der stadt schlafen, mit einem abstand lässt sich auch grünzeug usw. z.b. in der liebermann-straße entsorgen, also was soll das . . . leute wacht auf. freundlichst ein rasenmäher und der gleichen

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