Zustellung der Baugenehmigung gemäß §70 (4) SächsBO
Für das Grundstück Bahnhofstraße 86, Leipzig Wiederitzsch wurde für die vorhandenen Wohnhäuser (Gebäude 4 und 5) eine Nutzungsänderung beantragt und genehmigt.
Der Antrag wurde durch die Golden Gate GmbH schon am 9.6.2015 gestellt.
Um welche Gebäude geht es?
Was bedeutet das?
Es handelt sich genau um die zwei Gebäude, die Oberbürgermeister Jung, intern ins Spiel für die neue städtische Liste von Asylunterkünften gebracht hat. Allerdings sind diese Gebäude zum jetzigen Zeitpunkt vermietet und die Golden Gate GmbH ist nicht an einer neuen Vermietung interessiert, da diese den Verkaufsbemühungen im Weg steht.
Schon in der zweiten Gläubigerversammlung wurde festgestellt, dass Baugenehmigungen auf der Liegenschaft fehlen (zum Artikel). Der Zeitpunkt dieser Benachrichtigung deckt sich sehr genau mit dem Antrag der Baugenehmigung. Somit liegt nah, dass hier die fehlenden Baugenehmigungen eingereicht und durch die Stadt Leipzig nun bearbeitet und genehmigt wurden.
Gestern Abend konnte ich Dr. Volckens noch erreichen und er bestätigte meine Vermutungen:
Ich sehe diese Aussage als sehr deutliches und starkes Signal, dass die Verkaufsverhandlungen weit fortgeschritten sind und selbst eine Zwischenvermietung an die Stadt Leipzig zum jetzigen Zeitpunkt vom Tisch ist. Auch ist das Objekt aktuell nicht auf der Liste der geplanten städtischen Objekte.
Warum, Wieso, Weshalb.
Hier stehen die Hintergründe!
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