Kostenlose Corona-Schnelltests für Schüler und Lehrer

Bevor für Schülerinnen und Schüler die Schule wieder losgeht, können sie sich kostenlos testen lassen.

Das freiwillige Testangebot besteht auch für das gesamte pädagogische Personal der öffentlichen und freien Schulen. Erstmalig wird es das Testangebot ab 18. Januar geben, wenn die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wieder an die Schulen dürfen. Nach den Winterferien soll das Testangebot auch für Schüler ab der siebten Klassenstufe sowie dem pädagogischen Personal an Schulen und Kindertageseinrichtungen bestehen.

Die Tests sind freiwillig, eine Testpflicht gibt es nicht. Gleichwohl würde ich mir wünschen, dass sich möglichst viele daran beteiligen – zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Anderen. Die Tests sollen sicherstellen, dass nach der langen Zeit des Lockdowns nur gesunde Personen die Schulen besuchen. Klar ist aber auch: Die grundlegenden Hygieneregeln müssen weiterhin zwingend eingehalten werden.Kultusminister Christian Piwarz

Beauftragt mit der Durchführung der Antigen-Tests (Point-of-Care-Antigen-Tests) wurde das Deutsche Roten Kreuzes (DRK). Das fachlich qualifizierte Personal wird von allen sächsischen Hilfsorganisationen gestellt. Dazu gehören neben dem DRK auch der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst und die DLRG. Die Tests werden meist an ausgewählten Schulen (Testschulen) zeitlich gestaffelt durchgeführt. Dazu wurden mit den übrigen Schulen Cluster gebildet. Jede Schule kennt also ihre Testschule. In einigen Fällen werden die Schulen von mobilen Test-Teams des DRK aufgesucht. Wann und wo die Tests durchgeführt werden, darüber informiert die jeweilige Schule. Fragen beantwortet auch der zuständige Standort des Landesamtes für Schule und Bildung.

Wer kann getestet werden?

Die Corona-Schnelltests starten ab 18. Januar zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sowie für die Lehrkräfte und das pädagogische Personal der betroffenen Schulen. Wenn es die Infektionslage erlaubt und die Schulen nach den Winterferien im Wechselmodell wieder öffnen, können sich auch alle übrigen Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 sowie das gesamte pädagogische Personal an Schulen freiwillig einmal testen lassen. Das Testangebot ist kostenlos und besteht auch für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte freier Schulträger. Personen, die Covid-19-Symptome aufweisen, können nicht an der Testung teilnehmen.

Wird es Sanktionen geben, wenn man sich nicht testen lassen möchte?

Nein. Die Tests sind freiwillig. Es gibt keine Testpflicht. Niemandem drohen Sanktionen, wenn man sich nicht beteiligen möchte. Gleichwohl wäre eine rege Beteiligung zum eigenen Schutz und dem Schutz der Anderen wünschenswert.

Können sich auch Erzieherinnen und Erzieher testen lassen?

Ja, auch für das gesamte pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen besteht dieses einmalige, freiwillige und kostenlose Testangebot. Die Betroffenen können sich dazu an die niedergelassenen Hausärzte wenden.

Warum wird getestet?

Neben der Einhaltung der grundlegenden Hygieneregeln haben sich Testungen als wesentliches Element bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie erwiesen. Durch Testungen können Infektionsketten frühzeitig aufgedeckt und unterbrochen und so die Ausbreitung von SARS-CoV-2 eingedämmt werden. Die einmaligen Tests sollen sicherstellen, dass nach der langen Zeit des Lockdowns nur gesunde Personen die Schulen besuchen. Klar ist aber auch: Die Testergebnisse stellen immer nur eine Momentaufnahme dar.

Wie kommen die Schülerinnen und Schüler zu den Testschulen?

Für den Fall, dass ein Sonderbus zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler an die Schule, an der die Tests durchgeführt werden, erforderlich ist, entstehen für die Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schüler keine zusätzlichen Kosten. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei von Lehrerinnen und Lehrern begleitet.

Was passiert mit positiv getesteten Schülerinnen und Schülern?

Positiv getestete Schülerinnen und Schüler werden isoliert, müssen von ihren Eltern vom Ort der Testung abgeholt werden und in häusliche Quarantäne gehen. Volljährigen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, für diesen Fall entsprechend Vorsorge zu treffen. Über das positive Testergebnis wird das zuständige Gesundheitsamt informiert. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht möglich. Die positiv getesteten Personen sollten Kontakt mit ihrem Hausarzt oder mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzuklären.

Bleiben die wöchentlichen Testmöglichkeiten für Lehrkräfte bestehen?

Seit dem Frühjahr können sich Lehrerinnen und Lehrer öffentlicher Schulen beim Hausarzt einmal wöchentlich kostenlos testen lassen. Diese Möglichkeit wird es auch weiterhin geben.

(Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Kultus vom 13.01.2021)

Über Thomas Wagner 608 Artikel
Thomas Wagner ist der Gründer des Stadtteilmagazin "Wiederitzsch im Blick" und Ansprechpartner für alle Belange rund um dieses Magazin.

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