Sachsen fahren leiser – Petition gegen Lärm

Petition gegen Lärm an den Sächsischen Landtag

Nachts, wenn der Großteil der Wiederitzscher schlafen möchte, kommt der Lärm erst richtig zur Geltung. Kurz vor Mitternacht und in den Frühen Morgenstunden, starten und landen dutzende DHL Maschinen auf dem Flughafen Leipzig. Über die Güterverkehrsstrecke der Deutschen Bahn rumpeln nachts lange und laute Züge. Oft mit lauten Brems- und Anfahrverhalten an den Signalanlagen rund um den Wiederitzscher Bahnhof.

Vielleicht ist diese Thema ja nicht nur für den Sächsischen Landtag interessant, sondern auch für den Stadtrat in Leipzig (und der Möglichkeit von Online Petitionen) und vielleicht ja für den Ortschaftsrat? Nicht das wieder eine Sitzung abgesagt werden muß, weil keine Themen in Wiederitzsch anstehen?

(C)  Kostenloser Dienst des Verkehrs- und Tiefbauamtes der Stadt Leipzig - http://verkehrsinformationssystem.leipzig.de
(C) Kostenloser Dienst des Verkehrs- und Tiefbauamtes der Stadt Leipzig – http://verkehrsinformationssystem.leipzig.de

Petition „Sachsen fahren leiser“

Die Petition „Sachsen fahren leiser“ fordert den Sächsischen Landtag auf, hier mit geeigneten Mitteln gegenzusteuern:

  1. Allgemeine Forderungen:
    • unverzügliche Durchführung der Lärmkartierung als Grundlage für Lärmaktionspläne (Umsetzung EU-Vorgabe)
    • der Freistaat Sachsen beauftragt Gutachten zur Verkehrslärmentwicklung auf Basis der prognostizierten Verkehrsentwicklung
    • Verbesserung der Gesetze zum Schutz der Bürger vor Verkehrslärm
    • Verkehrslärm als Gesamtlärm betrachten
    • Rechtsanspruch auf Lärmschutz und -vorsorge bei Bestandsstrecken
    • Förderung und Errichtung von Schallschutzwänden durch den Freistaat Sachsen
    • völlige Überarbeitung der 16. BImschV unter Einbeziehung von Bestandsstrecken
  2. Straßenlärm – Forderungen:
    • Einsatz von Flüsterasphalt
    • regulierende Maßnahmen für LKW-Durchgangsverkehr
  3. Schienenlärm durch Güterzüge – Forderungen:
    • der Freistaat Sachsen errichtet Mess-Stationen (Lärmmonitoring) an den verkehrsreichsten Strecken zur Überprüfung der Lärm- und Verkehrsentwicklung

Die Petition dazu ist hier zu finden:
www.sachsen-fahren-leiser.de

Informationen rund um Lärm

Ab wann ist Lärm gesundheitsschädlich?

Lärm ist nach der Luftverschmutzung das zweitgrößte Gesundheitsrisiko. Lärm ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern eine echte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Lärmwerte ab 55 dB(A) Dauerbelastung beeinträchtigen die Gesundheit. Die WHO (Weltgesunheitsorganisation) empfiehlt einen Tagespegel von 55dB(A) nicht zu überschreiten.
(Quelle: WHO-Studie 2011)

Kann man sich an Lärm gewöhnen?

Wenn Betroffene den Lärm nicht bewusst wahrnehmen oder nicht als störend empfinden – z. B. im Schlaf – sind sie dem Risiko ebenfalls ausgesetzt. Lärm löst Stressreaktionen aus. Hormone wie Adrenalin und Cortisol werden verstärkt gebildet. Das erhöht wiederum den Blutdruck und die Herzfrequenz. Man kann sich an Lärm nicht gewöhnen!

Wer ist von (Verkehrs-) Lärm betroffen?

80% alle Bürger sind in irgendeiner Weise von Lärm betroffen,
50% der Bürger sind von Straßenlärm betroffen,
30% der Bürger sind von Schienenlärm betroffen,
20% der Bürger sind von Fluglärm betroffen,
(Quelle: Umweltbundesamt 2012)

Wie ist die Gesetzeslage?

Das Grundgesetzt schreibt Folgendes im Artikel 2 (Absatz 2) fest: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Aus diesem leitet sich ab, dass der Staat die Aufgabe hat, seine Bürger vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Zur Umsetzung dieses Grundrechtes werden Gesetze und Verordnungen geschaffen. Beim Verkehrslärm sind dies u. a. die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG).

Hier besteht jedoch das Problem, dass diese Verordnungen und Gesetze ausschließlich auf Neubaustrecken Anwendung finden. Dafür gibt es festgeschriebene Lärmobergrenzen. In der Praxis sind allerdings über 90% der Verkehrswege Bestandsstrecken. Hier greifen diese Lärmobergrenzen nicht. Durch diesen fehlenden gesetzlichen Anspruch, ist das Recht von Millionen von Bürgern auf Gesundheitsschutz nach dem Grundgesetz nicht umgesetzt.

Informationsauszug www.sachsen-fahren-leiser.de

Der Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig (LAP)

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden in Lärmaktionsplänen mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen zusammengestellt. Flächen, deren Nutzung mit einer hohen Ruheerwartung verbunden ist, sollen als „ruhige Gebiete“ erhalten werden.

Durch die Pflicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aktionsplanung werden die Betroffenen selbst, welche in der Regel mit den Lärmproblemen bestens vertraut sind, in die Planung und in die weiteren Entscheidungsprozesse aktiv und umfassend einbezogen.Darüber hinaus sollen auch betroffene externe Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden, um deren konstruktive Mitwirkung sicherzustellen.

Neben der Festschreibung konkreter Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung ist die Lärmaktionsplanung ein wichtiges fachübergreifendes Planungsinstrument. Es wird damit die Voraussetzung geschaffen, die Belange des Lärmschutzes möglichst bei allen relevanten Planungen im Infrastruktur- und Umweltbereich zu berücksichtigen. Der Nutzen und die Vorteile der Lärmaktionsplanung – sowohl extern als auch verwaltungsintern – sind vielfältig.

Beispielhaft zu nennen sind:

  • Gesundheitsschutz und -vorsorge,
  • Reduktion der Geräuschbelastung,
  • Verbesserung des Wohnumfelds und Erhöhung der Lebensqualität in der Gemeinde,
  • Erhöhung des Grundstückswertes und Verbesserung der Immobilienvermarktung,

Quelle:
http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/luft-und-laerm/laermschutz/grundlagen-und-ziele-der-laermaktionsplanung/

Lärmkartierung der Stadt Leipzig

In Verantwortung der Stadt Leipzig wurden Lärmkarten für den Kfz-Verkehrslärm, Stadt- und Straßenbahnverkehrslärm sowie den Industrie- und Gewerbelärm für den 24 h- und den Nachtzeitraum erarbeitet. Zudem wurde durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen erstmalig der Flugverkehrslärm im Rahmen der Lärmkartierung erfasst.

Für die Kartierung des Eisenbahnverkehrslärms ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Da die Kartierung seitens des Eisenbahn-Bundesamtes noch nicht abgeschlossen wurde, hat die Stadt Leipzig in Eigenregie auf Grundlage der im Jahr 2012 vom Eisenbahn-Bundesamt übermittelten Ergebnisse der Lärmkartierung 2008 eine, auf das gesamte Stadtgebiet erweiterte, Lärmkarte zum Eisenbahnverkehrslärm erarbeitet.

Ergänzend zu den Darstellungen der einzelnen Lärmarten hat die Stadt Leipzig eine Gesamtlärmkarte erstellt, welche den Kfz-Verkehrslärm, Straßenbahnverkehrslärm, Eisenbahnverkehrslärm, Flugverkehrslärm sowie den Industrie- und Gewerbelärm berücksichtigt.

Die Karten können online oder als PDF-Download abgerufen werden:
Online Zugriff auf die Lärmkarte

Weiter Karten als PDF:
http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/luft-und-laerm/laermschutz/laermkartierung-und-berechnungsvorschriften/

Maßnahmen zur Lärmminderung aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig

  • Straßenbaumaßnahmen
    Seitens der Stadt Leipzig werden geeignete Asphalte wie OPA (offenporiger Asphalt), 2-OPA (zweilagiger offenporiger Asphalt), LOA (lärmtechnisch optimierter Asphalt) verwendet.
  • Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduzierung

    Für Leipzig wurden in einem ersten Prüfschritt Straßen, in denen an bewohnten Gebäuden 70 dB (A) tags und 60 dB (A) nachts überschritten sind sowie höchste Betroffenenzahlen vorliegen, zusammengestellt und geprüft, welche lärmmindernden Maßnahmen umgesetzt werden können. Aus diesem Katalog wurden die Straßenabschnitte ausgewählt, an denen eine realistische Chance auf Umsetzung von Maßnahmen besteht.

  • Lärmminderung durch Verbesserung des Verkehrsflusses und Verkehrsreduzierung

    Gemeinsam mit Geschwindigkeitsbegrenzungen oder auch unabhängig davon ist ein gleichmäßiger Verkehrsfluss sinnvoll. Dabei geht es vor allem um Maßnahmen die das ständige Anfahren und Abbremsen verhindern.

  • Lärmminderung beim Stadt- und Straßenbahnverkehr

    Durch Maßnahmen an den Fahrwegen sowie der Fahrzeugtechnik kann hier lärmmindernd eingewirkt werden.

  • Lärmminderung im Bereich des Eisenbahnverkehrs

    Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurden zusätzliche Maßnahmen zur Lärmminderung an Bahnstrecken erhoben und auf ihre Eignung überprüft.

  • Aktiver und passiver Lärmschutz

    Durch Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle wird aktiver Lärmschutz bewirkt. Hohe Lärmminderungswirkungen von bis zu 20 dB (A) lassen sich durch den Einsatz von Schallschutzwänden erreichen. Die Lärmwirkung nimmt mit Zunahme der Höhe der Schallschutzwand zu. Wälle lassen sich bei entsprechender Modellierung gut in die Landschaft einbinden, sie sind bepflanzbar, und man kann die für sie notwendige Erdmasse meist aus dem ohnehin anfallenden Erdaushub des Baugeländes der Straße oder eines Baugebietes verwenden. Die der Lärmquelle abgewandte Seite kann genutzt werden z. B. für Kinderspielplätze, Rodelbahnen für Kleinkinder, Geh- und Radwege aber auch für Garagenanlagen.

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung

Auf dem Online-Lärmforum konnten vom 6. Mai bis 31. Juli 2011 Kommentare, Anregungen und Vorschläge zum Lärmaktionsplan eingestellt und diskutiert werden. Zudem bestand die Möglichkeit, Fragen an das Amt für Umweltschutz zu richten. Insgesamt haben sich 223 Bürgerinnen und Bürger für die Nutzung des Online-Forums registriert und knapp 300 Kommentare, Hinweise und Vorschläge zum Entwurf des Lärmaktionsplans eingestellt.

Die Ergebnisse können online abgerufen werden:
http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/luft-und-laerm/laermschutz/oeffentlichkeitsbeteiligung/

Nachtrag 02/2016

Aktuell gibt es bis zum 01.03.2016 eine Online Diskussions Plattform der Stadt Leipzig zur Vortschreibung des Luftreinhalteplan und des Lärmaktionsplan.

Über Thomas Wagner 604 Artikel
Thomas Wagner ist der Gründer des Stadtteilmagazin "Wiederitzsch im Blick" und Ansprechpartner für alle Belange rund um dieses Magazin.

4 Kommentare

  1. Mir fehlt irgendwie das Thema Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften. Gerade an der Bahnhofstraße wird gern auch mal schneller als 50 gefahren. Nachts geht das gern bis geschätzte 80km/h+
    Hier entsteht enorm lärm, aber niemand kontrolliert die Geschwindigkeiten auf der Straße. Ein neue Asphalt würde das Thema nur verschlimmern.

  2. Das Thema Bahnhofstraße steht auf meiner Arbeitsliste. Gerade morgens, wenn hier viele Schulkinder unterwegs sind wird oft deutlich schneller gefahren.

    Und von den nächtlichen Vollgasrasern mal gar nicht gesprochen.

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